Unsere AGB’s

1. M.H. Babajan, Lademannbogen 4, 22339 Hamburg,  bietet unter dem Namen „Parken am Flughafen Hamburg“ die Möglichkeit, in der Nähe des Flughafens Hamburg sicher und günstig seinen Wagen zu parken.

2. Die Insassen der bei  „Parken am Flughafen Hamburg“ parkenden Fahrzeuge werden per Shuttle  zum Flughafen gefahren und ebenso wieder abgeholt.

Der Betreiber behält sich vor, in besonderen Fällen (besonderem Shuttletransferbedarf) bei der Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurückzutransportieren; dies dient in beiderseitigem Interesse dazu, gleichzeitig mehr Fahrer zu transportieren und damit den einzelnen schneller zu seinem Fahrzeug zu bringen.

3. Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen und Hinweisschilder.

4. Die Benutzung der KfZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

5. „Parken am Flughafen Hamburg“ kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden; ausserdem ist es  „Parken am Flughafen Hamburg“ gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.

6.  „Parken am Flughafen Hamburg“ haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen.  „Parken am Flughafen Hamburg“ übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt grundsätzlich  auf eigene Gefahr des Mieters.  Wir weisen explizit darauf hin, daß für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, eine Haftung von  „Parken am Flughafen Hamburg“ ausgeschlossen ist. Im übrigen ist der Mieter verpflichtet, etwaige Schäden noch vor Verlassen unseres Geländes bei „Parken am Flughafen Hamburg“ zu melden und – bei Unklarheiten über den Schadensverursacher – zur Spurensicherung die Polizei zu rufen.

7. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber  „Parken am Flughafen Hamburg“ oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei  „Parken am Flughafen Hamburg“ anzuzeigen.

8. Die Öffnungszeiten von  „Parken am Flughafen Hamburg“ sind aktuell ganzjährig 24 Stunden pro Tag. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht aber nicht.

9. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von  „Parken am Flughafen Hamburg“ mit Hinweisen behilflich ist. Auf jedem der Gelände von  „Parken am Flughafen Hamburg“ ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
10. Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.
11. Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Fahrservice nur für die Insassen des bei  „Parken am Flughafen Hamburg“ parkenden Fahrzeugs gilt. Wenn Sie Zeit sparen wollen, empfehlen wir Ihnen, evtl. die Mitfahrenden vorab samt Gepäck zum Einchecken zum Flughafen zu  bringen und dann als Fahrer allein den Wagen zu uns zu bringen.

12. Generell gibt es keine Rabatte auf bereits rabattierte Preise. An- und Abreisetag werden jeweils als 1 voller Parktag berechnet.

13.  „Parken am Flughafen Hamburg“ kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebgrundstück entfernen lassen, wenn: a. der Mietvertrag beendet ist; b. ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt; c. ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird; d. das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

14. Gerichtsstand ist Hamburg.